«Flug annulliert»: In diesem Fall steht Passagieren nach EU-Recht oft eine Ausgleichszahlung zu. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa-tmn
Frank Rumpenhorst
(dpa)«Flug annulliert»: In diesem Fall steht Passagieren nach EU-Recht oft eine Ausgleichszahlung zu. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa-tmn
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