Ist ein Wintersportort nicht erreichbar, können Pauschalreisende den Vertrag aufgrund von höherer Gewalt kündigen. Foto: dpa-tmn
Florian Sanktjohanser
(dpa)Ist ein Wintersportort nicht erreichbar, können Pauschalreisende den Vertrag aufgrund von höherer Gewalt kündigen. Foto: dpa-tmn
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